Impressum

Angaben gemäß §§ 5 und 6 TMG und § 55 RStV:

NORMCONDATA LTD
1 Maiou, 56-3
7040 Larnaka
Cyprus

fon +49 (0)2431 983 90 30
e-mail: info@normcondata.de
Inhaber: Carlo Somodji
USt.-IdNr.:

Thema Datenschutz:

Haben Sie allgemeine Fragen oder Anliegen zum Datenschutz? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an datenschutz@normcondata.de. Ihre E-Mail wird an spezifisch ausgebildete Mitarbeiter unseres Unternehmens weitergeleitet. So können wir Sie schnell und unbürokratisch unterstützen. Alternativ können Sie uns natürlich über die anderen Möglichkeiten, die Sie hier im Impressum finden, ansprechen.

Quellenangaben der verwendeten Bilder und Grafiken:

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AGB

1. ALLGEMEINES

1.1 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle, somit auch zukünftige Geschäfte und Leistungen derNORMCONDATA LTD, im Folgenden „normcondata“ genannt, mit ihren Kunden für Beratungs- und Betreuungsleistungen im Bereich Unternehmensberatung, Qualitätsmanagementsysteme, betrieblicher Datenschutz, Informationssicherheit und weiteren. Sie werden vom Kunden in vollem Umfang akzeptiert.

1.2 Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen und diese werden auch nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

1.3 Kunden im Sinne dieser hier dargestellten AGB sind sowohl Unternehmer als auch Verbraucher.

1.4 Unternehmer sind insbesondere natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.5 Verbraucher sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. VERTRAGSPARTNER

Der Vertragsschluss kommt zustande mit der:

NORMCONDATA LTD
1 Maiou, 56-3
7040 Larnaka
Cyprus

3. VERTRAGSABSCHLUSS

3.1 Angebote der normcondata sind grundsätzlich freibleibend und stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden zur Auftragserteilung dar. Erst durch Annahme des Auftrags mittels einer Auftragsbestätigung durch die normcondata kommt ein Vertrag zustande. Sollte der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen eine Auftragsbestätigung erhalten, ist die Auftragserteilung von der normcondata nicht angenommen worden und damit auch kein Vertrag zustande gekommen.

3.2 Die normcondata ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

4. PFLICHTEN DES KUNDEN

4.1 Der Kunde sichert zu, dass die der normcondata mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden, E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer. Der Kunde muss sich an die geltenden Datenschutzbestimmungen halten, insbesondere an die DSGVO und das BDSG.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die normcondata sofort über von ihm erkennbare Reklamationen im Zusammenhang mit den Leistungen der normcondata einschließlich der näheren Umstände ihres Auftretens zu unterrichten. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

4.3 Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung durchzuführen, unabhängig davon, ob die normcondata ihm eine digitale Datenaustauschplattform oder temporäre Cloud stellt. Er ist für die Datensicherheit selbst zuständig und muss Daten, die per Download aus vorgenannten Lösungen stammen oder per E-Mail, USB-Stick oder auf sonstigem Wege übermittelt werden, selbst auf Schadsoftware prüfen. Eine Haftung von normcondata für Datenverlust oder Schäden durch Schadsoftware besteht nicht.

4.4 Verstöße des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus vorgenannten Punkten berechtigen die normcondata zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.

5. PFLICHTEN der normcondata

5.1 Die normcondata schuldet keinen Beratungserfolg, insbesondere nicht die erfolgreiche Zertifizierung, Vollständigkeit, Zertifizierungsreife oder Wirksamkeit eines beim Kunden implementierten Qualitäts-, oder Datenschutzmanagementsystems oder den Erhalt von möglichen Fördergeldern.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1 Die Vergütung der Leistungen der normcondata ist in den jeweiligen Auftragsbestätigungen, Angeboten oder Verträgen festgesetzt. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Alle Preise werden exklusive und inklusive Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen Satzes angegeben.

6.2 Bei dauerhafter Erbringung von Dienstleistungen durch die normcondata erfolgt die Abrechnung quartalsweise oder monatlich im Voraus.

6.3 Rechnungen werden im Einverständnis mit dem Kunden ausschließlich in digitaler Form versendet. Duplikate in Papierform können gegen eine Gebühr von 2,00 Euro netto angefordert werden.

6.4 Einwendungen gegen die erfolgte Abrechnung kann der Kunde nur innerhalb einer Woche ab Rechnungserhalt schriftlich erheben. Werden diese innerhalb der Frist nicht erhoben, so gilt die Abrechnung in Umfang und Höhe als anerkannt.

6.6 Die Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche der normcondata ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

7. ZAHLUNGSARTEN

Die normcondata bietet folgende Zahlungsarten:

Kunden aus dem Ausland: Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen oder per Lastschrift.

Kunden aus Deutschland: Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen oder per Lastschrift.

8. ZAHLUNGSVERZUG

Mahnungen erfolgen im Abstand von 10 Tagen. Für jede Mahnung wird eine Mahn- und Verwaltungsgebühr von 5,00 Euro erhoben. Nach Überschreitung der Zahlungsfrist werden außerdem Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Vorgaben berechnet. Durch Mahnung entstandene Kosten, speziell Inkassokosten oder Anwaltskosten, werden dem Kunden zusätzlich zur Last gelegt. Des Weiteren kann die normcondata jegliche weitere Leistung zurückhalten und sämtliche Vergütungen für die bisher erbrachten und für die zukünftige Laufzeit vereinbarten Leistungen abrechnen und fällig stellen oder alle Forderungen an Dritte abtreten.

9. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

9.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot, Vertrag oder Auftragsbestätigung der normcondata. Verträge über die Leistungen der normcondata treten mit ihrer Unterzeichnung oder mit der ersten Erfüllungshandlung in Kraft.

9.2 Ein befristeter Vertrag kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist ausschließlich auf schriftlichem Wege zum Vertragsablaufdatum gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um die bis dahin bestandene Vertragslaufzeit. Unbefristete Verträge können von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Kalenderjahresende gekündigt werden. Projektverträge enden automatisch mit dem Erbringen der vereinbarten Leistung.

9.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für die normcondata liegt insbesondere dann vor, wenn

  • der Kunde in erheblichem Maße seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt,
  • der Kunde trotz Fristsetzung mit Zahlungen für länger als einen Monat in Rückstand gerät,
  • der Kunde zahlungsunfähig wird oder
  • über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

9.4 Ordentliche oder außerordentliche Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Beweislast für den Zugang der Kündigung trägt die kündigende Partei.

10. SPEICHERUNG DES VERTRAGES

Ihre Aufträge werden bei uns nach Vertragsschluss gespeichert. Sollten Sie Ihre Unterlagen zu Ihren Aufträgen verlieren, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder per Telefon an uns. Wir senden Ihnen eine Kopie der Daten Ihrer Aufträge gerne zu.

11. HAFTUNG

11.1 Die normcondata haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden ihrer gesetzlichen Vertreter und beauftragter Mitarbeiter sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

11.3 Für solche Schäden, die nicht von Ziff. 11.1 erfasst werden und die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet normcondata, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung von normcondata auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den in Absatz 11.6 genannten Betrag der Deckungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

11.4 Im Übrigen ist die Haftung von normcondata ausgeschlossen. Insbesondere haftet normcondata nicht in Fällen höherer Gewalt. Soweit die Haftung des Auftragnehmers wie in 11 ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen der normcondata. Fälle höhere Gewalt sind nicht nur, aber insbesondere

  • Computersabotage durch einen Dritten,
  • Ausspähen und Abfangen von Daten infolge Umgehung des Sicherheitssystems durch Dritte bei der normcondata oder Vertragspartnern,
  • Umgehung des Sicherheitssystems bei normcondata oder dem Kunden, soweit das Sicherheitssystem zu diesem Zeitpunkt dem aktuellen Stand der Technik entspricht und marktüblich ist,
  • Naturgewalten, Feuer,
  • Ausfall von Kommunikationsnetzen,
  • behördliche Anordnungen und gesetzliche Regelungen.

11.4 normcondata haftet nach Ziff. 11.1 und 11.2 nicht für solche Schäden, die auf der Verletzung von Pflichten des Kunden beruhen.

11.5 Ersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach Leistungserbringung. Beruhen die Ersatzansprüche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einer übernommenen Garantie oder einem arglistigen Verschweigen der normcondata, gelten für diese die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11.6 normcondata hat eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese beinhaltet auch eine Deckungssumme von 1 Mio. € für Vermögensschäden für externe Datenschutzbeauftragte und für Vermögensschäden aus Unternehmensberatungen.

12. WIDERRUFSBELEHRUNG

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des §14 BGB, so steht ihm ein Widerrufsrecht nicht zu.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1 Sofern Einzelverträge abweichende Bestimmungen enthalten, gehen diese den allgemeinen Geschäftsbedingungen der normcondata vor.

13.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der normcondata und die schriftlichen Vereinbarungen beider Vertragsparteien geben die Vereinbarungen der Vertragspartner vollständig wieder. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

13.3 Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

13.4 Der örtliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Mönchengladbach, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand geregelt ist. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die mit dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht.

Mönchengladbach, den 16.10.2023

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